5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.07.2016 – V B 39/16

Irrtümliche Doppelzahlungen als umsatzsteuerliches Entgelt
ECLI: DE:BFH:2016:B.270716.VB39.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass im Falle einer irrtümlichen Doppelzahlung der Gesamtbetrag umsatzsteuerrechtlich Entgelt i.S. des § 10 Abs. 1 UStG ist.

Leitsatz

NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass im Falle einer irrtümlichen Doppelzahlung der Gesamtbetrag umsatzsteuerrechtlich Entgelt i.S. des § 10 Abs. 1 UStG ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. Februar 2016 1 K 1837/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 16. Februar 2016, Az: 1 K 1837/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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    Was ist ein echter Zuschuss, und wann liegt stattdessen Entgelt von dritter Seite vor?

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    Entgelt von dritter Seite – Norm?

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