5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.08.2025 – V B 34/25

Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
ECLI: DE:BFH:2025:B.290825.VB34.25.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. Mai 2025, Az: 5 K 9/25, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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