5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.12.2019 – V B 2/19

Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
ECLI: DE:BFH:2019:B.041219.VB2.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung begehrt, ist zur Beibringung von Nachweisen nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV verpflichtet, wobei dem FG die Möglichkeit zu einer weitergehenden Beweiserhebung nicht abgeschnitten ist .

Leitsatz

NV: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung begehrt, ist zur Beibringung von Nachweisen nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV verpflichtet, wobei dem FG die Möglichkeit zu einer weitergehenden Beweiserhebung nicht abgeschnitten ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12.12.2018 - 4 K 1235/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 12. Dezember 2018, Az: 4 K 1235/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 6a Abs. 3 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
  • § 17aff UStDV
  • § 17a UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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