5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.02.2014 – V B 12/14

Zustellung des Urteils bei Prozessvollmacht; Heilung von Zustellungsfehlern; Unterschriftserfordernis bei Urteilen; Schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.

Leitsatz

  1. NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
  2. NV: Der Zustellungsmangel gilt mit dem tatsächlichen Zugang des Urteils an den Bevollmächtigten als geheilt und das Urteil in diesem Zeitpunkt als zugestellt.
  3. NV: Eine Urteilsausfertigung erfordert keine Originalunterschrift der Richter.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. November 2013, Az: 4 K 274/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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