5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.02.2014 – V B 12/14
Zustellung des Urteils bei Prozessvollmacht; Heilung von Zustellungsfehlern; Unterschriftserfordernis bei Urteilen; Schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
Leitsatz
- NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
- NV: Der Zustellungsmangel gilt mit dem tatsächlichen Zugang des Urteils an den Bevollmächtigten als geheilt und das Urteil in diesem Zeitpunkt als zugestellt.
- NV: Eine Urteilsausfertigung erfordert keine Originalunterschrift der Richter.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. November 2013, Az: 4 K 274/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 189 ZPO
- § 222 Abs. 1 ZPO
- § 222 Abs. 2 ZPO
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