5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.02.2015 – V B 107/14

Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung; isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Beim Auftreten einer Person i.S. des § 3 Nr. 1 - 3 StBerG als Bevollmächtigter kann das Gericht den Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, sofern begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.

Leitsatz

  1. NV: Beim Auftreten einer Person i.S. des § 3 Nr. 1 - 3 StBerG als Bevollmächtigter kann das Gericht den Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, sofern begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.
  2. NV: Die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des FG ist unzulässig, wenn zwar ein Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung (Nichtzulassungsbeschwerde) eingelegt wurde, dieses jedoch unzulässig ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Juli 2014 4 K 2394/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 24. Juli 2014, Az: 4 K 2394/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Frau Kandidatin, ein Mandant fragt Sie, ob sein Bekannter, ein Bilanzbuchhalter ohne Bestellung, ihm die Einkommensteuererklärung machen darf. Wer ist denn eigentlich zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt?

    • Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind (§ 2 StBerG).
    • Unbeschränkt befugt sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie entsprechende Berufsausübungsgesellschaften (§ 3 StBerG).
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