5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.07.2011 – V B 102/10

Abholnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV bei PKW-Verbringung ins Ausland

Aus dem Leitsatz

NV: Der Belegnachweis in Abholfällen setzt voraus, das derjenige, der das Fahrzeug tatsächlich abholt (der Abnehmer oder sein Beauftragter) versichert, er werde dieses in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen. Es genügt nicht, wenn der Abholer versichert, ein Dritter werde das Fahrzeug ins Ausland einführen .

Leitsatz

NV: Der Belegnachweis in Abholfällen setzt voraus, das derjenige, der das Fahrzeug tatsächlich abholt (der Abnehmer oder sein Beauftragter) versichert, er werde dieses in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen. Es genügt nicht, wenn der Abholer versichert, ein Dritter werde das Fahrzeug ins Ausland einführen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 3. September 2010, Az: 1 K 4066/09 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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