9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.04.2017 – IX S 7/17 (PKH)

PKH für Beschwerde gegen Ladung zum Termin
ECLI: DE:BFH:2017:B.190417.IXS7.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Prozessleitende Verfügungen -- zu denen auch Ladungen gehören -- können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

Leitsatz

  1. NV: Prozessleitende Verfügungen -- zu denen auch Ladungen gehören -- können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
  2. NV: Die Bewilligung von PKH setzt die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anhand des gesetzlich dafür vorgesehenen Vordrucks voraus.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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