9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.10.2019 – IX S 21/19

Vertretungszwang bei Gegenvorstellung - Gerichtsgebührenfreiheit des Gegenvorstellungsverfahrens
ECLI: DE:BFH:2019:B.231019.IXS21.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt .

Leitsatz

  1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt .
  2. NV: Das Gegenvorstellungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.06.2019 - IX B 123/18 wird als unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 21. Juni 2019, Az: IX B 123/18, Beschluss

Zitierte Normen

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