9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.09.2014 – IX S 10/14

Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zur schlüssigen Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs zählt auch der Vortrag, was bei Wahrung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und inwieweit dies entscheidungserheblich gewesen wäre .

Leitsatz

  1. NV: Zur schlüssigen Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs zählt auch der Vortrag, was bei Wahrung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und inwieweit dies entscheidungserheblich gewesen wäre .
  2. NV: Ist ein Beschluss kumulativ begründet, so setzt der Erfolg einer Anhörungsrüge eine Gehörsverletzung hinsichtlich beider entscheidungserheblicher Teilbegründungen voraus .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 10. April 2014, Az: IX B 139/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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