9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.04.2014 – IX B 139/13

Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung.

Leitsatz

  1. NV: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung.
  2. NV: Eine Revisionszulassung setzt voraus, dass die Voraussetzungen eines Verfahrensfehlers nicht nur schlüssig dargelegt werden, sondern nach Überzeugung des Senats auch vorliegen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 26. September 2013, Az: 6 K 325/13, Urteil; nachgehend BFH, 10. September 2014, Az: IX S 10/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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