9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.01.2019 – IX R 8/17

Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Wiedereinsetzung
ECLI: DE:BFH:2019:B.080119.IXR8.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen .

Leitsatz

NV: Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Gerichtsbescheid vom 29. Mai 2018 wirkt als Urteil.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 29. Mai 2018, Az: IX R 8/17, Urteil; vorgehend FG Düsseldorf, 6. Februar 2017, Az: 11 K 2879/15 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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