9. SenatNV

BFH, Urteil vom 01.10.2014 – IX R 7/14

Werbungskostenabzug bei Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Aus dem Leitsatz

NV: Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie darauf gerichtet sind, die Zugehörigkeit eines der Einkünfteerzielung dienenden Wirtschaftsguts zum Vermögen des Steuerpflichtigen zu bewahren .

Leitsatz

NV: Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie darauf gerichtet sind, die Zugehörigkeit eines der Einkünfteerzielung dienenden Wirtschaftsguts zum Vermögen des Steuerpflichtigen zu bewahren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Bremen, 12. Februar 2014, Az: 1 K 80/12 (5), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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