9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 26.05.2020 – IX R 6/19

Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters
ECLI: DE:BFH:2020:U.260520.IXR6.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Die Festsetzung von Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

Leitsatz

  1. Die Festsetzung von Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.
  2. Der ausländische Veranstalter von Sportwetten unterfällt nicht der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30.01.2019 - 5 K 1627/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 30. Januar 2019, Az: 5 K 1627/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 17 Abs. 1 RennwLottG
  • § 17 Abs. 2 RennwLottG
  • § 11 RennwLottG
  • § 2 RennwLottG
  • § 12 RennwLottG
  • § 16 RennwLottG
  • § 10 RennwLottG
  • § 27 GlüStVtr BE
  • § 9a GlüStVtr BE
  • § 16 Abs. 5 GlSpielG HE
  • § 6 RennwLottGABest
  • § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AOGemeinnützige Zwecke
  • § 4 GlüStVtr BE
  • Art. 100 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 401 EGRL 112/2006

Weitere Entscheidungen zu § 52 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat