9. SenatNV

BFH, Urteil vom 09.06.2010 – IX R 53/09

Entscheidung über Revision bei Insolvenzverfahren - Unterbrechung eines Klageverfahrens bei Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens

Aus dem Leitsatz

NV: Einem finanzgerichtlichen Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Feststellungsbeteiligten ergeht, kommt keine Rechtswirkung zu; es ist aus Gründen der Rechtsklarheit im Revisionsverfahren aufzuheben.

Leitsatz

NV: Einem finanzgerichtlichen Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Feststellungsbeteiligten ergeht, kommt keine Rechtswirkung zu; es ist aus Gründen der Rechtsklarheit im Revisionsverfahren aufzuheben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 20. Oktober 2009, Az: 13 K 572/04 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
  • § 240 ZPO
  • § 249 Abs. 2 ZPO

Weitere Entscheidungen zu § 155 FGO

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