BFH, Beschluss vom 07.06.2011 – IX R 51/10, IX R 60/10, IX R 51/10, IX R 60/10
Aus dem Leitsatz
NV: Wird gegen das ergänzte Urteil wie auch gegen das Ergänzungsurteil nach § 109 FGO vom selben Prozessbeteiligten Revision eingelegt, so sind beide Revisionen miteinander zu verbinden.
Leitsatz
NV: Wird gegen das ergänzte Urteil wie auch gegen das Ergänzungsurteil nach § 109 FGO vom selben Prozessbeteiligten Revision eingelegt, so sind beide Revisionen miteinander zu verbinden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 6. August 2010, Az: 1 K 2690/09 E, Urteil; vorgehend FG Düsseldorf, 17. September 2010, Az: 1 K 2690/E, Ergänzungsurteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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