9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.01.2025 – IX B 99/24

Rechtsweg bei Klagen auf Auskunft nach DSGVO gegenüber einem Finanzgericht
ECLI: DE:BFH:2025:B.240125.IXB99.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für eine Klage gegen ein Finanzgericht auf (vollständige) Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist der Finanzrechtsweg gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 32i Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung nicht eröffnet.

Leitsatz

  1. NV: Für eine Klage gegen ein Finanzgericht auf (vollständige) Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist der Finanzrechtsweg gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 32i Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung nicht eröffnet.
  2. NV: Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, für die gemäß § 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Bundesfinanzhof erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht …

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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