9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.06.2014 – IX B 6/14

Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Frage, ob eine nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung durch den Veranlagungssachgebietsleiter möglich ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt.

Leitsatz

NV: Die Frage, ob eine nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung durch den Veranlagungssachgebietsleiter möglich ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 4. Dezember 2013, Az: 2 K 175/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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