9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.09.2017 – IX B 34/17

Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte Rechtsanwendungsfehler - willkürliche Ablehnung einer Besetzungsrüge
ECLI: DE:BFH:2017:B.040917.IXB34.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Frage, ob Leistungen, die die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf der Grundlage ihrer Wirtschaftsgemeinschaft erbringen, unter eine Einkunftsart fallen oder nicht steuerbar sind, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt .

Leitsatz

  1. NV: Die Frage, ob Leistungen, die die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf der Grundlage ihrer Wirtschaftsgemeinschaft erbringen, unter eine Einkunftsart fallen oder nicht steuerbar sind, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt .
  2. NV: Allein der Umstand, dass das FG die Angaben der Klägerin für lückenhaft und unzutreffend hält und andere Schlüsse aus ihren Angaben zieht, macht eine Entscheidung nicht willkürlich oder greifbar gesetzwidrig .
  3. NV: Eine Besetzungsrüge kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2017 6 K 6272/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. Januar 2017, Az: 6 K 6272/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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