9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.11.2010 – IX B 31/10

Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis einer (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft

Aus dem Leitsatz

NV: Eine als Vermieterin auftretende (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt.

Leitsatz

NV: Eine als Vermieterin auftretende (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Dezember 2009, Az: 2 K 125/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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