9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.05.2010 – IX B 220/09

Änderung von Wahlrechten nur vor Ablauf der Einspruchsfrist

Aus dem Leitsatz

NV: Eine mit der Steuererklärung getroffene Wahl kann nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO nur geändert werden, wenn die geänderte Wahlentscheidung vor Ablauf der Einspruchsfrist erklärt wird .

Leitsatz

NV: Eine mit der Steuererklärung getroffene Wahl kann nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO nur geändert werden, wenn die geänderte Wahlentscheidung vor Ablauf der Einspruchsfrist erklärt wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. Oktober 2009, Az: 15 K 298/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Änderung zugunsten aufgrund schlichten Antrags – zeitliche Grenze?

    § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO: Antrag oder Zustimmung vor Ablauf der Einspruchsfrist.

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