9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.05.2012 – IX B 20/12

Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum steuerlich relevanten oder zum privaten Bereich - Einzelfallbezogene Beurteilung eines Näheverhältnisses

Aus dem Leitsatz

NV: Es kann nicht allgemein und losgelöst vom jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wann zwischen zwei Personen ein Näheverhältnis besteht, das auf einen Gleichklang wirtschaftlicher Interessen schließen lässt .

Leitsatz

NV: Es kann nicht allgemein und losgelöst vom jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wann zwischen zwei Personen ein Näheverhältnis besteht, das auf einen Gleichklang wirtschaftlicher Interessen schließen lässt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 18. Oktober 2011, Az: 8 K 4663/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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