9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.07.2012 – IX B 185/11

Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht haben regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Entsprechend ist auch eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts nicht erforderlich.

Leitsatz

  1. NV: Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht haben regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Entsprechend ist auch eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts nicht erforderlich.
  2. NV: Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder Begründung ein Zulassungsrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen. Die mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht hinsichtlich nur einer der Gründe reicht zur Zulassung der Revision nicht aus.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 25. Oktober 2011, Az: 3 K 2561/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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