9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.12.2012 – IX B 121/12

Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Terminsverlegung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG mündliche Verhandlung ohne den krankheitsbedingt verhinderten Geschäftsführer der nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertretenen Klägerin durchführt, obwohl eine amtsärztliche Untersuchung des Geschäftsführers ergeben hat, dass dieser nicht reisefähig und…

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG mündliche Verhandlung ohne den krankheitsbedingt verhinderten Geschäftsführer der nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertretenen Klägerin durchführt, obwohl eine amtsärztliche Untersuchung des Geschäftsführers ergeben hat, dass dieser nicht reisefähig und verhandlungsfähig ist und dem FG das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens von der behandelnden Amtsärztin rechtzeitig fernmündlich ermittelt wurde .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 6. Juni 2012, Az: 6 K 6310/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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