9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.10.2012 – IX B 104/12

Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler; vorläufige Protokollaufzeichnung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Zustellung des Protokolls ist keine Voraussetzung für seine Wirksamkeit.

Leitsatz

  1. NV: Die Zustellung des Protokolls ist keine Voraussetzung für seine Wirksamkeit.
  2. NV: Geht das FG nach § 94 FGO, § 160a Abs. 2 ZPO vor und zeichnet die Aussagen der Zeugen mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig auf und vermerkt dies im Protokoll, so muss es diese Feststellungen ergänzen, wenn dies einer der Beteiligten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens förmlich beantragt (§ 94 FGO, § 160a Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 11. Januar 2012, Az: 4 K 1592/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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