4. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 15.05.2014 – IV R 60/10

Keine Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrags bei der Feststellung des Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Gewinnermittlung nach der Tonnage

Aus dem Leitsatz

Bei der Ermittlung des nach § 5a Abs. 4 EStG festzustellenden Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage ist der in eine Wertaufholungsrücklage eingestellte Betrag nicht zu berücksichtigen .

Leitsatz

Bei der Ermittlung des nach § 5a Abs. 4 EStG festzustellenden Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage ist der in eine Wertaufholungsrücklage eingestellte Betrag nicht zu berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 15. November 2010, Az: 2 K 155/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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