4. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 25.09.2014 – IV R 44/11

Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Aus dem Leitsatz

Gewinne aus Entschädigungen, die für die Zerstörung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens durch höhere Gewalt geleistet werden, sind als Sondergewinne gemäß § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 EStG in den Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 EStG einzubeziehen .

Leitsatz

Gewinne aus Entschädigungen, die für die Zerstörung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens durch höhere Gewalt geleistet werden, sind als Sondergewinne gemäß § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 EStG in den Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 EStG einzubeziehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 7. Oktober 2010, Az: 15 K 3677/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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