BFH, Urteil vom 11.04.2024 – IV R 16/21
Aus dem Leitsatz
NV: Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.
Leitsatz
NV: Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Tenor des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06.2021 - 8 K 8232/19 wird dahingehend berichtigt, dass hinsichtlich des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen …1 der geänderte Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 30.05.2019 ebenfalls aufgehoben wird. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06.2021 - 8 K 8232/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 22. Juni 2021, Az: 8 K 8232/19, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35 Abs. 1 InsOBegriff der Insolvenzmasse
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
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