4. SenatNV

BFH, Urteil vom 11.04.2024 – IV R 16/21

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2024 IV R 18/21 - Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
ECLI: DE:BFH:2024:U.110424.IVR16.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.

Leitsatz

NV: Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Tenor des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06.2021 - 8 K 8232/19 wird dahingehend berichtigt, dass hinsichtlich des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen …1 der geänderte Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 30.05.2019 ebenfalls aufgehoben wird. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06.2021 - 8 K 8232/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 22. Juni 2021, Az: 8 K 8232/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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