4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.02.2012 – IV B 68/11

Keine Beschwerdebefugnis eines Nichtbeteiligten; Anforderungen an die Substantiierung des Klagebegehrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wer nicht Beteiligter des finanzgerichtlichen Verfahrens war, ist nicht befugt, gegen die Entscheidung des FG Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben.

Leitsatz

  1. NV: Wer nicht Beteiligter des finanzgerichtlichen Verfahrens war, ist nicht befugt, gegen die Entscheidung des FG Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben.
  2. NV: Den Anforderungen an die Substantiierung des Klagebegehrens genügt es nicht, lediglich anzugeben, welche von mehreren einem Steuerbescheid zugrunde liegenden Schätzungen angegriffen wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 4. April 2011, Az: 10 K 1710/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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