4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.10.2011 – IV B 59/10

Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

Aus dem Leitsatz

NV: Ist das FG im Tenor des angefochtenen Urteils über das Klagebegehren hinausgegangen, kann dieser Fehler nicht durch den BFH wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt werden, wenn eine zusätzliche oder erneute richterliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich ist.

Leitsatz

NV: Ist das FG im Tenor des angefochtenen Urteils über das Klagebegehren hinausgegangen, kann dieser Fehler nicht durch den BFH wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt werden, wenn eine zusätzliche oder erneute richterliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 6. Mai 2010, Az: 11 K 12404/08, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23. Januar 2013, Az: 9 K 293/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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