BFH, Beschluss vom 06.08.2010 – IV B 52/10
Aus dem Leitsatz
NV: Verstirbt der Liquidator einer Personengesellschaft, so wird ein gerichtlicher Rechtsstreit zwar nicht unterbrochen, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist. Auf Antrag des Bevollmächtigten ist das Verfahren jedoch auszusetzen.
Leitsatz
NV: Verstirbt der Liquidator einer Personengesellschaft, so wird ein gerichtlicher Rechtsstreit zwar nicht unterbrochen, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist. Auf Antrag des Bevollmächtigten ist das Verfahren jedoch auszusetzen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 241 Abs. 1 ZPO
- § 246 Abs. 1 ZPO
Weitere Entscheidungen zu § 155 FGO
- BFH X K 2/25 vom 25.02.2026amtlichKein Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens1. Eine Streitverkündung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft. Das gilt auch für Entschädigungsklageverfahren in der…
- BFH III R 3/23 vom 15.01.2026amtlichTeilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.01.2026 III R 28/24 - Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen1. Das Merkmal der das (fiktive) Anlagevermögen im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes kennzeichnenden Dauerhaftigkeit der Nutzung eines…
- BFH VI R 5/23 vom 20.11.2025amtlichAlleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von ArbeitnehmernIst mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer…
- BFH X R 28/22 vom 30.10.2025amtlichKirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine…
- BFH X R 23/22 vom 25.06.2025amtlichBesteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension planZahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 01.01.2025 erfolgt sind, aufgrund…
- BFH VII R 20/23 vom 18.03.2025amtlichAnlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche