4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.11.2010 – IV B 18/09

Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens - Erledigung der Hauptsache bei nicht widersprochenen Einkommensteuerforderungen

Aus dem Leitsatz

NV: Wird der auf einem Gewinnfeststellungsbescheid beruhenden Eintragung der Einkommensteuerforderung in die Insolvenztabelle nicht widersprochen, tritt bezüglich der Rechtsstreitigkeiten, die die gegen die Insolvenzmasse gerichteten Steuerforderungen betreffen (hier: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision), die Erledigung der Hauptsache ein .

Leitsatz

NV: Wird der auf einem Gewinnfeststellungsbescheid beruhenden Eintragung der Einkommensteuerforderung in die Insolvenztabelle nicht widersprochen, tritt bezüglich der Rechtsstreitigkeiten, die die gegen die Insolvenzmasse gerichteten Steuerforderungen betreffen (hier: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision), die Erledigung der Hauptsache ein .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 11. Dezember 2008, Az: VI 321/2006, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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