3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.03.2013 – III S 9/12 (PKH)

Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Ist Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision und hat der um PKH nachsuchende Beschwerdeführer bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch…

Leitsatz

NV: Ist Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision und hat der um PKH nachsuchende Beschwerdeführer bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerde(begründungs-)schrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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