3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.01.2016 – III S 30/15 (PKH)

Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe - Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Rechtfertigt der Kläger seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe, so wird die nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO geltende Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht durch eine Anhörungsrüge hinausgeschoben, die der Kläger ohne begründete Aussicht auf Erfolg gegen die Ablehnung der…

Leitsatz

NV: Rechtfertigt der Kläger seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe, so wird die nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO geltende Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht durch eine Anhörungsrüge hinausgeschoben, die der Kläger ohne begründete Aussicht auf Erfolg gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe richtet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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