3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 26.04.2011 – III S 24/10 (PKH)
Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme - Kein revisionsrechtlicher Verfahrensmangel bei Fehlern der Familienkasse im Kindergeldverfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Klagerücknahme ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht - etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen - angefochten werden .
Leitsatz
- NV: Eine Klagerücknahme ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht - etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen - angefochten werden .
- NV: Von einer Unwirksamkeit der Klagerücknahme ist nur dann auszugehen, wenn der Steuerpflichtige in unzulässiger Weise - etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung - zur Abgabe der Erklärung veranlasst worden ist und diesen Ausnahmefall schlüssig und glaubhaft darlegt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 72 FGO
- BFH XI R 20/22 vom 23.10.2024amtlichVorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner…
- BFH VIII R 17/19 vom 23.11.2021amtlichZur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes…
- BFH III R 11/12 vom 11.04.2013amtlichProzesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - "Erledigung des Rechtsstreits" i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO - Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO1. Ein Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung kann nicht allein deswegen verneint werden, weil der Steuerpflichtige Tatsachen…
- BFH IX B 121/24 vom 19.11.2025NVNichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler1. NV: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass formelle Buchführungsmängel nur insoweit zur Schätzung berechtigen, als sie…
- BFH V B 72/23 vom 24.06.2025NVAuslegung von ProzesserklärungenNV: Die von einem Prozessbevollmächtigten abgegebene Erklärung, dass die Klage vollumfänglich zurückgenommen werde, umfasst auch dann sämtliche…
- BFH IX B 90/22 vom 16.06.2023NVNichtzulassungsbeschwerde: Wirksamkeit der KlagerücknahmeNV: Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat