3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 26.01.2010 – III S 11/09 (PKH)
Gehörsverletzung durch unterbliebene Mitteilung eines Auskunftsersuchens - Unzulässigkeit von Beweisermittlungsanträgen - keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer
Aus dem Leitsatz
1. NV: Macht ein Kläger die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, weil das FG ihm lediglich die Antwort auf ein an eine Ausländerbehörde gerichtetes Auskunftsersuchen mitgeteilt habe, nicht aber den Inhalt des Ersuchens selbst, so führt diese Rüge nicht zum Erfolg, wenn das FG seine Entscheidung nicht auf Grundlagen gestützt hat, die der Kläger nicht…
Leitsatz
- NV: Macht ein Kläger die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, weil das FG ihm lediglich die Antwort auf ein an eine Ausländerbehörde gerichtetes Auskunftsersuchen mitgeteilt habe, nicht aber den Inhalt des Ersuchens selbst, so führt diese Rüge nicht zum Erfolg, wenn das FG seine Entscheidung nicht auf Grundlagen gestützt hat, die der Kläger nicht zur Kenntnis nehmen konnte.
- NV: Das FG braucht einem Beweisermittlungsantrag oder Beweisausforschungsantrag, der so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, in der Regel nicht nachzugehen.
- NV: Die Rechtsfrage, ob die gesetzliche Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern, deren Aufenthalt ausländerrechtlich oder aufenthaltsrechtlich lediglich geduldet ist, der Verfassung entspricht, ist bereits höchstrichterlich entschieden und hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 114 ZPO
- § 62 Abs. 2 EStGAnspruchsberechtigte
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