BFH, Urteil vom 19.04.2012 – III R 85/11
Aus dem Leitsatz
1. NV: Da § 127 AO bei einer Verletzung der sachlichen Zuständigkeit generell bzw. bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht anwendbar ist, kann ein Streit um die Zuständigkeit für eine Erlassentscheidung nicht dahinstehen .
Leitsatz
- NV: Da § 127 AO bei einer Verletzung der sachlichen Zuständigkeit generell bzw. bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht anwendbar ist, kann ein Streit um die Zuständigkeit für eine Erlassentscheidung nicht dahinstehen .
- NV: Die Frage, ob einem FA aufgrund einer von der Landesregierung erlassenen Zuständigkeitsverordnung in einem bestimmten Bereich die sachliche Zuständigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG übertragen wurde, betrifft nichtrevisibles Landesrecht; die Beantwortung ist damit Sache des FG .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. Mai 2011, Az: 5 K 5403/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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