3. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.09.2011 – III R 78/08

Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Meldung als Arbeitsuchender kann nicht nur bei einer Agentur für Arbeit im Inland, sondern auch bei einer nach dem SGB II für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stelle --wie bspw. einer ARGE-- erfolgen.

Leitsatz

  1. NV: Die Meldung als Arbeitsuchender kann nicht nur bei einer Agentur für Arbeit im Inland, sondern auch bei einer nach dem SGB II für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stelle --wie bspw. einer ARGE-- erfolgen.
  2. NV: Die kommentarlose Stellung eines Antrags auf ALG II während der Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG oder während der ersten drei Jahre nach der Geburt des eigenen Kindes ist keine Arbeitsuchendmeldung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. In diesem Fall führt auch der ungekürzte Bezug von ALG II nicht zu einer Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 15. Januar 2008, Az: 14 K 5119/06 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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