3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.03.2010 – III R 71/09

Beiladung des Kindergeldberechtigten zum Klageverfahren des Kindes im "Abzweigungsfall" - Nachholung einer unterlassenen notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Klagt das Kind, an das das Kindergeld abgezweigt ist, gegen die dem Kindergeldberechtigten gegenüber verfügte Aufhebung der Kindergeldfestsetzung, so ist der Kindergeldberechtigte zu diesem Verfahren notwendig beizuladen .

Leitsatz

NV: Klagt das Kind, an das das Kindergeld abgezweigt ist, gegen die dem Kindergeldberechtigten gegenüber verfügte Aufhebung der Kindergeldfestsetzung, so ist der Kindergeldberechtigte zu diesem Verfahren notwendig beizuladen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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