BFH, Urteil vom 27.01.2011 – III R 65/09
Aus dem Leitsatz
NV: Die Klage gegen einen Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld für einen unbestimmten Zeitraum abgelehnt wird, ist eine Verpflichtungsklage. Wendet sich ein Kläger in der Klageschrift gegen einen solchen Bescheid, so ist sein Klagebegehren als Verpflichtungsantrag zu beurteilen .
Leitsatz
NV: Die Klage gegen einen Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld für einen unbestimmten Zeitraum abgelehnt wird, ist eine Verpflichtungsklage. Wendet sich ein Kläger in der Klageschrift gegen einen solchen Bescheid, so ist sein Klagebegehren als Verpflichtungsantrag zu beurteilen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 23. April 2008, Az: 2 K 3622/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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