3. SenatNV

BFH, Urteil vom 19.05.2011 – III R 61/09

Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

Aus dem Leitsatz

NV: Die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO stellt einen im Revisionsverfahren auch ohne Rüge zu beachtenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils zwingt.

Leitsatz

NV: Die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO stellt einen im Revisionsverfahren auch ohne Rüge zu beachtenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils zwingt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 28. April 2008, Az: 2 K 814/08, Urteil; nachgehend Hessisches Finanzgericht, 14. Juli 2011, Az: 2 K 1579/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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