3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.12.2010 – III R 50/09

Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Aus dem Leitsatz

NV: Nach Abschluss des Lohnkontos des Arbeitnehmers --spätestens am 28. Februar des Folgejahres-- kann der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden, so dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf Änderung der Lohnsteuerkarte --hier: Eintragung von Kindern zwecks Minderung der Zuschlagsteuern-- gerichtete Klage entfällt. Etwaige Fehler beim Lohnsteuerabzug…

Leitsatz

NV: Nach Abschluss des Lohnkontos des Arbeitnehmers --spätestens am 28. Februar des Folgejahres-- kann der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden, so dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf Änderung der Lohnsteuerkarte --hier: Eintragung von Kindern zwecks Minderung der Zuschlagsteuern-- gerichtete Klage entfällt. Etwaige Fehler beim Lohnsteuerabzug können dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berichtigt werden, bei der keine Bindung an den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung besteht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. Juni 2009, Az: 1 K 3887/08, Urteil

Zitierte Normen

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