3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2011 – III R 46/09

Nicht ausreichende Revisionsbegründung

Aus dem Leitsatz

NV: Als Revisionsbegründung ist es nicht ausreichend, wenn die Familienkasse lediglich darauf verweist, dass das angefochtene Urteil in Widerspruch zu einer Weisung des Bundeszentralamts für Steuern steht .

Leitsatz

NV: Als Revisionsbegründung ist es nicht ausreichend, wenn die Familienkasse lediglich darauf verweist, dass das angefochtene Urteil in Widerspruch zu einer Weisung des Bundeszentralamts für Steuern steht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 4. Juni 2009, Az: 3 K 840/08 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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