3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.03.2011 – III R 44/09

Anforderungen an die Revisionsbegründung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Revisionsbegründung erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils. Sie muss erkennen lassen, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält, ebenso die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach seiner Auffassung die Vorentscheidung als unrichtig erscheinen lassen .

Leitsatz

NV: Die Revisionsbegründung erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils. Sie muss erkennen lassen, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält, ebenso die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach seiner Auffassung die Vorentscheidung als unrichtig erscheinen lassen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 26. Mai 2009, Az: 8 K 3439/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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