BFH, Urteil vom 15.07.2010 – III R 22/09
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die zeitliche Zuordnung von Einkünften und Bezügen zu einem Kalenderjahr entscheidet sich stets nach dem Zuflussprinzip (std. Rspr.). Auf welche Monate innerhalb des Kalenderjahres Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 8 EStG "entfallen", richtet sich dagegen nach der wirtschaftlichen Zurechnung .
Leitsatz
- NV: Die zeitliche Zuordnung von Einkünften und Bezügen zu einem Kalenderjahr entscheidet sich stets nach dem Zuflussprinzip (std. Rspr.). Auf welche Monate innerhalb des Kalenderjahres Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 8 EStG "entfallen", richtet sich dagegen nach der wirtschaftlichen Zurechnung .
- NV: Eine am 31. Dezember zugeflossene Zahlung (Entlassungsgeld) kann nur im Zuflussjahr erfasst werden, auch wenn sie wirtschaftlich auf das Folgejahr entfällt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 10. Februar 2009, Az: 4 K 622/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 32 Abs. 4 S. 2 EStGKinder, Freibeträge für Kinder
- § 32 Abs. 4 S. 7 EStGKinder, Freibeträge für Kinder
- § 32 Abs. 4 S. 8 EStGKinder, Freibeträge für Kinder
- § 11 Abs. 1 EStGVereinnahmung und Verausgabung
Weitere Entscheidungen zu § 32 EStG
- BFH III R 2/24 vom 18.06.2026amtlichVoraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf1. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs.…
- BFH III R 7/24 vom 22.04.2026amtlichKein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter1. Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer…
- BFH III R 8/23 vom 27.11.2025amtlichZur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für KinderbetreuungskostenDer Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die…
- BFH III R 11/24 vom 30.10.2025amtlichZur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1…
- BFH III R 20/23 vom 25.09.2025amtlichZur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft1. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum…
- BFH X R 11/21 vom 09.04.2025amtlichGünstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.
- Zwei Alternativen: ausschließliche Eigennutzung seit Anschaffung/Fertigstellung oder Eigennutzung im Veräußerungsjahr und den beiden Vorjahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
- Für Alt. 2 genügt ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre; das erste und letzte Jahr müssen nicht voll ausgefüllt sein (BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16).
- Unentgeltliche Überlassung an ein nach § 32 EStG zu berücksichtigendes Kind ist Eigennutzung, Vermietung oder Überlassung an sonstige Angehörige nicht (BFH, Urteil vom 24.05.2022, IX R 28/21).
- Bei gemischter Nutzung ist nach Wohnflächen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 19.07.2022, IX R 20/21); Grund und Boden folgt dem Gebäudeteil (BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 14/22).
Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Wohnung bis zur Mitte des Vorvorjahres vermietet und erst danach selbst genutzt wurde? - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wie ermitteln Sie den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei einer vermieteten Immobilie?
- Veräußerungspreis abzüglich AK/HK und Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG).
- AK/HK mindern sich um tatsächlich abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG).
- Werbungskosten sind insbesondere Veräußerungskosten wie Makler- und Notarkosten des Verkaufs (H 23 (Werbungskosten) EStH).
- Erfassung im VZ des Zuflusses des Veräußerungspreises (§ 11 Abs. 1 EStG).
Typische Nachfrage: Warum wird nicht in Anspruch genommene AfA nicht gekürzt?
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche