3. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.04.2017 – III R 21/14

Investitionszulage: Verlegung von Erdwärmesonden - Revisionsbegründung
ECLI: DE:BFH:2017:U.270417.IIIR21.14.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Betrieb, der Bohrlöcher abteuft und darin Erdwärmesonden verlegt, ist auf der Grundlage der WZ 2008 nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen.

Leitsatz

NV: Ein Betrieb, der Bohrlöcher abteuft und darin Erdwärmesonden verlegt, ist auf der Grundlage der WZ 2008 nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 14. Mai 2014 3 K 276/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 14. Mai 2014, Az: 3 K 276/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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