3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.07.2011 – III B 7/10

Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung oder Protokollergänzung nicht erreicht werden .

Leitsatz

  1. NV: Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung oder Protokollergänzung nicht erreicht werden .
  2. NV: Eine Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist .
  3. NV: Der Eingangzeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts.
  4. NV: Neuer Vortrag nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ist unbeachtlich .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 4. Dezember 2009, Az: 1 K 2871/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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