3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 13.06.2012 – III B 60/11
Weiterleitung des Kindergeldes
Aus dem Leitsatz
1. NV: Bei der Festsetzung des Kindergeldes zu Gunsten des nachrangig Berechtigten und dem sich nach Aufhebung der Festsetzung ergebenden Erstattungsanspruch einerseits und der Festsetzung des Kindergeldes für den vorrangig Berechtigten und dem daraus resultierenden Auszahlungsanspruch andererseits handelt es sich um eigenständige, gesetzlich nicht…
Leitsatz
- NV: Bei der Festsetzung des Kindergeldes zu Gunsten des nachrangig Berechtigten und dem sich nach Aufhebung der Festsetzung ergebenden Erstattungsanspruch einerseits und der Festsetzung des Kindergeldes für den vorrangig Berechtigten und dem daraus resultierenden Auszahlungsanspruch andererseits handelt es sich um eigenständige, gesetzlich nicht miteinander verbundene Steuerschuldverhältnisse .
- NV: Die Finanzgerichte können die Finanzbehörden nicht zwingen, durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnete Vereinfachungsregelungen --hier das sog. Weiterleitungsverfahren-- auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 25. Februar 2011, Az: 15 K 3187/09 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 70 Abs. 2 EStGFestsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 37 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Weitere Entscheidungen zu § 70 EStG
- BFH III R 21/23 vom 05.02.2026amtlichErlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand1. Das in Abschnitt V 37 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (BStBl I 2021, 1599) --DA-KG 2021-- vorgesehene sogenannte…
- BFH III R 7/23 vom 15.01.2026amtlichKein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger…
- BFH III R 19/22 vom 08.08.2024amtlichVereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht1. Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, dass die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs…
- BFH III R 27/22 vom 25.04.2024amtlichBegrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)…
- BFH III R 38/21 vom 12.10.2023amtlichPer E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA-KG 2023)…
- BFH III R 11/21 vom 21.06.2023amtlichKindergeld für ein in Australien studierendes Kind1. Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG) zu bleiben, behält das Kind seinen…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat