3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.04.2013 – III B 247/11

Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

Aus dem Leitsatz

1. NV: Stellt der Rechtsuchende innerhalb der Klagefrist einen formell ordnungsgemäßen, vollständigen und sachlich bescheidungsfähigen isolierten PKH-Antrag, dann ist ihm nach Ablehnung des PKH-Antrages wegen fehlender Erfolgsaussichten der Klage grundsätzlich Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist zu gewähren, damit er den Prozess auf eigene Kosten…

Leitsatz

  1. NV: Stellt der Rechtsuchende innerhalb der Klagefrist einen formell ordnungsgemäßen, vollständigen und sachlich bescheidungsfähigen isolierten PKH-Antrag, dann ist ihm nach Ablehnung des PKH-Antrages wegen fehlender Erfolgsaussichten der Klage grundsätzlich Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist zu gewähren, damit er den Prozess auf eigene Kosten durchführen kann.
  2. NV: Die Anforderungen an die Darlegung des Streitverhältnisses im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO dürfen nicht überspannt werden. Findet ein Rechtsuchender einen fachkundigen Vertreter für die Stellung eines isolierten PKH-Antrages, dann kann von diesem nicht erwartet werden, dass er eine umfassende Sach- und Rechtsprüfung vornimmt und innerhalb der Klagefrist gewissermaßen einen "nahezu perfekten" Klageentwurf ausarbeitet. Kleinere Substantiierungsmängel bei der Darlegung des Streitverhältnisses führen nicht zur Qualifizierung des PKH-Antrages als nicht ordnungsgemäß und stehen damit der späteren Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist grundsätzlich nicht entgegen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. September 2011, Az: 5 K 2999/10, Urteil; nachgehend FG München, 11. Januar 2022, Az: 5 K 1278/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 56 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat