3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.12.2011 – III B 24/10

Anforderungen an die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes eines Kindes bei Schulbesuch im Ausland - Ordnungsgemäße Rüge einer Amtsaufklärungspflichtverletzung

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird bzw. unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Wohnsitz neu begründet wird, ist in die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände insbesondere einzubeziehen, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat…

Leitsatz

NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird bzw. unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Wohnsitz neu begründet wird, ist in die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände insbesondere einzubeziehen, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat und ob sich bei einem minderjährigen Kind aus den familiären und kulturellen Umständen am Aufenthaltsort Hinweise für das Entstehen neuer Beziehungen und die Lockerung der bisher bestehenden Bindungen ergeben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 30. November 2009, Az: 8 K 3787/06 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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    • Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs. 1 EStG).
    • Wohnsitz: Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie beibehalten und benutzt wird (§ 8 AO) – hier gegeben.
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