3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.01.2011 – III B 204/09

Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheides

Aus dem Leitsatz

1. NV: Feststellungen eines Zivilgerichts --hier zu der Frage des dauernden Getrenntlebens der Ehegatten-- sind für die steuerliche Beurteilung durch das FA und die Finanzgerichte nicht bindend.

Leitsatz

  1. NV: Feststellungen eines Zivilgerichts --hier zu der Frage des dauernden Getrenntlebens der Ehegatten-- sind für die steuerliche Beurteilung durch das FA und die Finanzgerichte nicht bindend.
  2. NV: Für die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid fehlt es grundsätzlich an der erforderlichen Beschwer. Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden. Ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung kann jedoch bestehen, wenn der Eintritt der Bestandskraft des in Frage stehenden Steuerbescheides gehindert werden soll, um ein noch bestehendes Wahlrecht der Veranlagungsart wahrzunehmen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 29. September 2009, Az: 8 K 346/06, Urteil

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